Gehalt im Dualen Studium
Ein großer Vorteil des Dualen Studiums gegenüber dem klassischen Studium ist das Gehalt. Je nachdem, ob du ein ausbildungsintegrierendes Duales Studium machst oder ein praxisintegrierendes, erhältst du für deine praktische Tätigkeit ein monatliches Lehrlingseinkommen (früher: Lehrlingsentschädigung) oder eine Praktikumsvergütung.
Beim ausbildungsintegrierenden Dualen Studium endet nach der erfolgreichen Abschlussprüfung vor der Lehrlingsstelle der zuständigen Wirtschaftskammer der Anspruch auf das Lehrlingseinkommen (Lehrlingsentschädigung). Zwischen Betrieb und Studenten wird in der Regel bis zum Ende des Studiums für die Praxisphasen ein individueller Teilzeitvertrag abgeschlossen.
Oftmals werden anfallende Studiengebühren vom Arbeitgeber ganz – oder zumindest teilweise – übernommen. Am besten erkundigst du dich vorab, welche Gebühren in deinem Wunsch-Studium anfallen und ob diese von dem Unternehmen, welches das Duale Studium anbietet, übernommen werden. Auch ein Zuschuss für sonstige Ausgaben, z.B. Fachliteratur oder Wohngeld, ist möglich.
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