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Lehrling nach fertiger Lehrabschlussprüfung

Lehrabschlussprüfung (LAP)

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Lehrabschlussprüfung (LAP) gilt deine Lehre in Österreich als offiziell abgeschlossen. Dieser entscheidende Meilenstein in deiner beruflichen Laufbahn öffnet dir die Türen zu zahlreichen Karrieremöglichkeiten. Erfahre hier alles Wichtige rund um die Lehrabschlussprüfung, von der Anmeldung über den Prüfungsablauf bis hin zu den Möglichkeiten nach der bestandenen Prüfung.

Was ist die Lehrabschlussprüfung (LAP)?

Die Lehrabschlussprüfung (LAP) ist ein umfassender Test, den du nach deiner Lehre ablegen kannst, um dein in der Lehre erworbenes Wissen unter Beweis zu stellen. Sie bewertet das Wissen und die Fähigkeiten, die während der Lehrzeit erworben wurden, und bestätigt die berufliche Kompetenz der Absolventen. Die freiwillige LAP ist ein wichtiger Schritt auf deinem Weg zur beruflichen Anerkennung und Qualifikation.

Bedeutung und Vorteile der Lehrabschlussprüfung

Ein erfolgreicher Abschluss der LAP wird von Arbeitgebern als Qualifikationsnachweis anerkannt und bietet bessere Berufschancen. Darüber hinaus eröffnet ein bestandener Abschluss den Zugang zu weiterführenden Bildungs- und Karrieremöglichkeiten, wie etwa Meisterprüfungen oder Fachhochschulstudien.

Anmeldung und Zulassung zur Lehrabschlussprüfung

Das Ablegen der Lehrabschlussprüfung ist für den Lehrling freiwillig. Aus diesem Grund bist du rechtlich selbst dafür verantwortlich, bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer einen Antrag zu stellen. Nach dem Abschluss deiner Lehre und der Beendigung der Berufsschulpflicht kannst du eine Zulassung beantragen und zur Lehrabschlussprüfung antreten.

Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen für die LAP

Um zur LAP zugelassen zu werden, müssen Lehrlinge bestimmte Voraussetzungen erfüllen und erforderliche Unterlagen einreichen. Dazu gehören:

Abgeschlossene Lehrzeit: Die vorgeschriebene Lehrzeit im jeweiligen Lehrberuf muss vollständig absolviert sein.

Prüfungsanmeldung: Eine fristgerechte Anmeldung zur Prüfung ist erforderlich, meist über den Lehrbetrieb oder direkt bei der zuständigen Wirtschaftskammer.

Erforderliche Unterlagen: Dazu gehören das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular, der Lehrvertrag, Ausbildungsnachweise und gegebenenfalls eine Bestätigung über die absolvierte Berufsschule.

Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung

In bestimmten Fällen ist eine Ausnahme-Zulassung zur LAP möglich, auch wenn die regulären Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind. Dies kann auf ältere Lehrlinge zutreffen, die ihre Berufsausbildung im zweiten Bildungsweg nachholen, oder Lehrlinge mit besonders guten Leistungen, die unter bestimmten Bedingungen vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden.

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Aufbau und Ablauf der Lehrabschlussprüfung

Die LAP gliedert sich in einen theoretischen, praktischen und teilweise mündlichen Prüfungsteil. Die einzelnen Abschnitte bewerten dabei die beruflichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten der Prüflinge.

Theoretischer und praktischer Teil

Im theoretischen Teil werden berufsspezifische Fachkenntnisse schriftlich geprüft. Der praktische Teil umfasst das Lösen konkreter Arbeitsaufgaben, die typische Tätigkeiten des erlernten Berufs darstellen.

Mündlicher Teil

Einige Lehrberufe beinhalten auch einen mündlichen Prüfungsteil. Dabei werden die Prüflinge in einem Fachgespräch zu ihrem Berufswissen und ihrer beruflichen Praxis befragt. Dies dient der Bewertung der Kommunikationsfähigkeit und des beruflichen Verständnisses.

Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung

Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung. Lehrlinge sollten an Prüfungsvorbereitungskursen teilnehmen, regelmäßig ihre Lernunterlagen erneut durchgehen und praktische Übungen durchführen.

Besondere Bedingungen der Lehrabschlussprüfung

Die LAP bietet Möglichkeiten zur Wiederholung bei Nichtbestehen und Zusatzprüfungen in anderen Lehrberufen und Fachrichtungen. Diese Optionen bieten Flexibilität und zusätzliche Qualifikationsmöglichkeiten.

Wiederholungsprüfungen

Lehrlinge können die LAP mehrmals wiederholen, wobei festgelegte Wiederholungsfristen einzuhalten sind. Liegt das Nichtbestehen im Verschulden des Lehrlings, z.B. durch Nichterscheinen oder mehrfaches Durchfallen, können bei der Wiederholungsprüfung Kosten anfallen.

Zusatzprüfungen in anderen Lehrberufen

Lehrlinge, die zusätzlich Qualifikationen erwerben möchten, können Zusatzprüfungen in verwandten Lehrberufen ablegen. Dies ermöglicht eine breitere berufliche Aufstellung und erhöht die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt. Die Möglichkeit, zusätzliche Kompetenzen zu erwerben, ist besonders vorteilhaft für die Karriereplanung.

Nach der Lehrabschlussprüfung

Nach der Lehrabschlussprüfung erfolgt die Ergebnisbekanntgabe und Zertifizierung, was den Übergang in die berufliche Praxis erleichtert. Es bestehen auch Optionen für Weiterbeschäftigung und Weiterbildung. In der Regel beträgt die Weiterbeschäftigungszeit nach Ablegen der LAP drei Monate.

Ergebnisbekanntgabe und Zertifizierung

Nach der Prüfung erhalten die Lehrlinge ihre Ergebnisse schriftlich mitgeteilt und erhalten ein offizielles Prüfungszeugnis. Bei Bestehen der LAP erhalten die Prüflinge ein Lehrabschlusszeugnis, das die bestandene Prüfung offiziell bescheinigt. Dies ist ein wichtiger Nachweis für zukünftige Arbeitgeber und Bildungsinstitutionen.

Behaltezeit und Weiterbeschäftigung

Nach bestandener LAP besteht häufig die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung im Lehrbetrieb. Lehrbetriebe sind verpflichtet, die Lehrlinge für eine bestimmte Zeit weiterzubeschäftigen, und viele Betriebe übernehmen ihre Lehrlinge in ein festes Arbeitsverhältnis. Dies bietet eine sichere Grundlage für den Start ins Berufsleben.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach dem Abschluss der LAP stehen verschiedene Weiterbildungswege offen, um die beruflichen Qualifikationen zu erweitern:

Meisterprüfungen: Qualifikation zum Meister im jeweiligen Berufsfeld.

Fachhochschulen und Universitäten: Zugang zu weiterführenden Studien und Voraussetzung, wenn du dual studieren wilst.

Berufsreifeprüfung: Ermöglicht den Zugang zu höherer Bildung und weiteren Karriereschritten.

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Lehrabschlussprüfung

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen regeln die exakten Inhalte und Modalitäten der Lehrabschlussprüfung. Sie legen fest, welche Kenntnisse und Fertigkeiten geprüft werden und wie der Prüfungsablauf gestaltet ist. Für jeden Lehrberuf gibt es eine individuell festgelegte Ordnung, die du auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMW) findest.

Inhalte der Ausbildungsordnungen

Die Prüfungsordnungen legen die Modalitäten und Inhalte der LAP fest. Sie umfassen eine detaillierte Beschreibung des Prüfungsprozesses und die Bewertungskriterien für die Prüfungsleistungen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Prüfung fair und transparent abläuft.

Details der Prüfungsordnungen

Die Ausbildungsordnungen definieren die Inhalte und Ziele der Lehrberufe. Sie beschreiben das Berufsprofil und die konkreten Lernziele, die während der Lehrzeit vermittelt werden müssen. Dies gewährleistet eine einheitliche und qualitativ hochwertige Ausbildung.

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